Allgemeiner Hinweis zur „eingeschränkten Regelbetreuung“ ab 02.06.2020 in unseren Horten

Liebe Eltern!

Wie Sie einschlägigen Pressemeldungen oder auch unseren Aushängen sicherlich entnommen haben, wird es in allen Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt ab dem 02.06.2020 zu einer „eingeschränkten Regelbetreuung“ kommen.

Dies bedeutet, dass ab dem 02.06.2020 wieder alle Kinder Zugang zu ihrer Kindertageseinrichtung erhalten, bei der sie einen Betreuungsvertrag haben. So auch in unseren Horten.

Daher möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Betreuung in den Horten gemäß der abgeschlossenen Betreuungsverträge erfolgt und sich nicht an den Wochen-Wechselmodellen des Schulunterrichtes bzw. einer potentiellen Notbetreuung in den Schulen orientiert.

Beachten Sie daher bitte die zu Schulzeiten vorgegeben Betreuungszeiten von:

  • bis zu 2 Stunden (Frühhort ohne Ferienbetreuung)
  • bis zu 4 Stunden (Späthort inklusive Ferienbetreuung)
  • bis zu 5 Stunden (Späthort inklusive Ferienbetreuung)
  • bis zu 6 Stunden (Ganztagshort inklusive Ferienbetreuung)

In den Horten erfolgt daher keine Ganztagsbetreuung (wie bspw. in den Schulferien) für Kinder, die zu der Zeit nicht dem Unterricht in der Schule beiwohnen können oder dürfen.

Beachten Sie jedoch bitte auch weiterhin die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Betreten der Kindertageseinrichtung:

  • Hol- und Bringzeiten sind auf ein Minimum zu beschränken
  • Gruppenräume sind durch Eltern nicht zu betreten
  • Die gängigen Abstandsregeln sind einzuhalten
  • Eltern und Kinder mit Erkältungssymptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten

Da alle Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Blankenburg (Harz) unterschiedlich beschaffen sind, achten Sie darüber hinaus bitte auf etwaige weiterführende Sicherheitsbestimmung, welche durch die Einrichtung bzw. Einrichtungsleitung ausgesprochen wurden.

Brauer

Teamleiter – Kita- & Hortverwaltung